Am 27. November 2017 hat die Europäische Kommission den finalen technischen Regulierungsstandard (Regulatory Technical Standards/RTS) mit wegweisenden Regelungen für den elektronischen Zahlungsverkehr verabschiedet. Der RTS konkretisiert die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2/PSD2), die europaweit zum 13. Januar 2018 in Kraft tritt. Mit der Zustimmung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments und der offiziellen Veröffentlichung des RTS im Amtsblatt der EU wird aktuell für Februar/März 2018 gerechnet. Danach müssen die Anforderungen des RTS innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden, also voraussichtlich bis September 2019.

Der Link zum „Final Draft regulatory technical standards“:
https://www.eba.europa.eu/documents/10180/2058868/Final+Report+on+RTS+on+central+contact+points+under+PSD2+%28EBA-RTS-2017-09%29.pdf/b2f1a143-bb24-4711-9d28-5cb0d105351f

Europäische Kommission konkretisiert PSD2 mit dem technischen Regulierungsstandard RTS

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