Wer noch die klassische iTAN-Liste auf Papier einsetzt, muss wissen: Ab dem 14. September 2019 dürfen Banken dieses Verfahren für Überweisungen vom Girokonto, nach neuem EU-Recht, nicht mehr anbieten.

Wer mit dem Smartphone oder seinem Computer, Rechnungen begleichen oder Daueraufträge einrichten möchte, verwendet in der Regel das PIN-TAN-Verfahren, eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) und die Transaktionsnummer (TAN). Nach der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD2, gelten für dieses Verfahren neue Vorgaben die technischen Entwicklungen und Innovationen sicherer gestallten sollen. Daher wird es die altbekannten iTAN-Listen auf Papier nicht mehr geben.

Aufgrund der neuen EU-Vorgaben darf die iTAN ab dem 14. September 2019 im Zahlungsverkehr nicht mehr genutzt werden. Die meisten Banken geben daher bereits keine iTAN-Listen mehr aus.

 

Adieu iTAN-Liste: Verboten, bei allen deutschen Banken, ab 14. September 2019?