Hallo liebe Freunde der PSD2,

die Europäische Kommission hat heute technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards/RTS) verabschiedet, die elektronische Zahlungen in Geschäften und im Internet sicherer machen. Die Standards konkretisieren die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2/PSD2), die europaweit zum 13. Januar 2018 in Kraft tritt. Mit den technischen Standards sei nun für alle Marktteilnehmer Klarheit und Rechtssicherheit bezüglich des Zugangs zum Zahlungskonto geschaffen worden, erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). Da Zugriffe grundsätzlich über eine dedizierte Schnittstelle (API) erfolgen sollen, sei ein Auslesen der Internetseite der Kreditinstitute, auch Screen Scraping genannt, durch Drittdienstleister grundsätzlich nicht mehr erlaubt. „Dies ist im Sinne des Kunden und stärkt sowohl die Sicherheit des Onlinebankings als auch die Transparenz über die Weitergabe von Daten“, heißt es in einer Stellungnahme der DK. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, betonte, die neuen Regeln würden alle Marktteilnehmer dazu anleiten, ihren Kunden bessere und sichere Zahlungsdienste zu bieten. Im Rahmen von PSD2 erhalten Drittdienstleister das Recht, auf Weisung eines Kunden auf dessen Zahlungskonto beim kontoführenden Institut zuzugreifen. Die RTS enthalten Rahmenvorgaben für die weitere Ausgestaltung des Kontenzugriffs. Kreditinstitute müssen dafür ihre Schnittstelleninfrastruktur für elektronische Kontozugriffe durch Drittdienstleister bis zum dritten Quartal 2019 anpassen.

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https://die-dk.de/themen/pressemitteilungen/deutsche-kreditwirtschaft-begrusst-festlegungen-der-europaischen-kommission-zum-psd2-kontozugang-fur-drittdienstleister/

PSD2: Klarheit und Rechtssicherheit beim Kontozugang